saufen

Mach dir keinen Kopf, Meine Studentenzeit liegt erfreulicherweise seit 25 Jahren hinter mir. Ich habe das "Leben und leben lassen" bislang auch recht gut verinnerlicht. Aber bei einem mit "saufen" tituliertem Thread darf man doch auch mal grobes Holz geben. Ich möchte ausdrücklich niemanden persönlich anfeinden, nur wochenendseelig mal meine Assoziationen beisteuern. Prost!


Alles gut. Ich habe diese Diskussion während meines Studiums unzählige Male geführt. "Leben und leben lassen" regelt es schon. Prost
 
Ich frag mich ja auch ob das Hooligan-Urteil vom BGH im Wesensgehalt nicht auch auf schlagende Verbindungen übertragbar ist :p

"Weil die Gruppierung der Angeklagten gerade auch auf die Ausübung von Tätlichkeiten im Rahmen von Schlägereien ausgerichtet war, bestand ihr Zweck und ihre Tätigkeit daher in der Begehung strafbarer (gefährlicher) Körperverletzungen", heißt es im dem BGH-Urteil. Körperverletzung - auch bei freiwilligen und geplanten Zusammenstößen verfeindeter Hooligan-Gruppen - sei sittenwidrig und strafbar.
 
wer sich ein bisschen auskennt, weiß dass es bei schlagenden verbindungen nicht um die verletzung an sich geht. es geht darum, sich unter extremsituationen zu beweisen.
finde es sehr schade, dass manch leute das mit hooligans gleichsetzen. das ganze läuft gesittet ab un mit regeln. in den wenigstens fällen kommt es wirklich zu einer verletzung. und wenn doch ist immer ein arzt anwesend, der die wunde versorgt. das hat nichts mit dem sinnlosen geklpooe von hooligans zu tun!
 
Zu einer ironischen Bemerkung gehören immer zwei: einer,
der sie macht, und einer, der sie versteht.

Otto Weiss




Prost
 
Andererseits konnte in einem Urteil des OLG Stuttgart nach Sichtung mehrerer Videos bei keinem Teilnehmer eine schwerere Verletzung nachgewiesen werden. Womit eine Einwilligung grundsätzlich möglich ist, ausgeschlossen ist es ja nur bei schweren Verletzungen oder gefährlicher Körperverletzung. Ob nun ein Faustkampf nach Regeln mit Schutz näher an dem einen oder anderen ist als ein Klingenkampf mit scharfen Klingen und Schutz - Nunja, das haben deutsche Richter jenseits der fünfzig zu entscheiden.... [emoji6] :rolleyes: .
 
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