Lionel_Hutz
Well-Known Member
Einmal im Leben muss man auch den § 199 StGB nutzen, ist m.E. die einzige Form akzeptabler Selbstjustiz, überall anders wird sowas eher strafschärfend berücksichtigt .Ob meine Bezeichnungen den Tatbestand der Beleidigung erfüllt haben, sei dahingestellt. Ohnehin geschah das in rechtsverjährter Zeit . Nichtsdestoweniger musste ich da ein paar Ausdrücke "zurückgeben"...