Kritik Sammelthread

Da irrst Du. Es sei denn, Du meinst die Kosten für den Anwalt, die man natürlich erst einmal vorstrecken muss, aber wiederbekommt, wenn sich bestätigt, dass die Abmahnung unberechtigt war.

Nein, die bekommst du nicht wieder.

Die Abwehr unberechtigter Forderung im außergerichtlichen Bereich fällt unter allgemeines Lebensrisiko. Das ist bei der Abwehr der meisten Ansprüche der Fall. Erst in einem möglichen Prozess kannst du die Kosten zurückholen, wenn es sich nicht gerade um Arbeitsrecht dreht. Da musst du deine Kosten auch im Falle des Obsiegens im Prozess selbst tragen.

P.S. Siehe Dons Beitrag, der es noch besser zusammenfast
 
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Für die eigenen außergerichtlichen Anwaltskosten kann es einen Erstattungsanspruch gegen den Abmahnenden geben.

Aber eigentlich nur, wenn die Abmahnung offensichtlich willkürlich ist, was äußerst selten der Fall sein dürfte. Jedenfalls würde man bei Versuch der Durchsetzung auch noch ein Prozesskostenrisiko tragen. Falls der Anwalt eine Unterlassungserklärung prüft oder entwirft könnten weitere Kosten entstehen, die nicht ersatzfähig sind.
 
Auch dann nicht. Siehe Diplomjodler: "Allgemeines Lebensrisiko".

"Wird jemand unberechtigt als angeblicher Schuldner mit einer Forderung konfrontiert und entstehen ihm bei der Abwehr dieser Forderung Kosten, dann kommen als Anspruchsgrundlage für einen Ersatzanspruch regelmäßig culpa in contrahendo, positive Vertragsverletzung (jetzt §§ 280, 311 BGB) oder die deliktischen Vorschriften (§§ 823, 826 BGB) in Betracht (Bork in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., vor § 91 Rn. 18; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., vor § 91 Rn. .....
Das Berufungsgericht bejaht letztlich einen generellen Kostenerstattungsanspruch gegen denjenigen, der sich unberechtigt eines Rechts berühmt. Einen solchen Anspruch kennt die deutsche Rechtsordnung jedoch nicht. Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, soweit nicht die Voraussetzungen einer speziellen Haftungsnorm vorliegen (vgl. Bork, aaO, vor § 91 Rn. 18; Habscheid, NJW 1958, 1000, 1001; Ulrich, MDR 1973, 559, 560; Ahrens, NJW 1982, 2477, 2478; LG Mannheim, GRUR 1985, 328, 329), wie dies etwa bei den von der Revisionserwiderung hervor gehobenen wettbewerbsrechtlichen Verhältnissen der Fall ist (vgl. dazu etwa BGHZ 164, 1 ff.)."
(BGH, Urteil vom 12. 12. 2006 - VI ZR 224/05).

Wie gesagt ein äußerst seltener, eigentlich nie vorkommender Fall. Wäre imo bei wegen Redtube-Abmahnungen ein interessanter Versuch gewesen. Man hätte dann aber selbst, wenn man gewonnen hätte wohl nichts bekommen, weil dort glaube ich nichts zu holen ist.
 
Da irrst Du. Es sei denn, Du meinst die Kosten für den Anwalt, die man natürlich erst einmal vorstrecken muss, aber wiederbekommt, wenn sich bestätigt, dass die Abmahnung unberechtigt war.

Natürlich meine ich die Abwehrkosten gegen eine unberechtigte Abmahnung. Die bekommt man nicht einfach so wieder, sondern grundsätzlich nur, wenn man eine negative Feststellungsklage erhebt - mit deutlichem höherem Kostenrisiko. Ansonsten bleibt man auf den Kosten sitzen, da es laut BGH zum allgemeinen Lebensrisiko gehört, dass andere Leute Ansprüche gegen einen geltend machen.

Spezialfall ist im Urheberrecht zwar noch der relativ neue § 97a Abs. 4 UrhG, mit dem die Rückforderung von Abmahnkosten einfacher wird, aber auch dazu muss man erstmal mit ungewissem Ausgang prozessieren.

Das ist ein weiterer Grund dafür, dass ich einer Partei, die dieser Gelddruckmaschine der Anwälte ein effektives Ende bereitet, sofort meine Stimme geben würde.

Das ist nicht so einfach... Grundsätzlich ist die Abmahnung ja ein Vorteil für denjenigen, der (vermeintlich) Rechte verletzt. Denn ohne die Möglichkeit der Abmahnung müsste der (vermeintliche) Rechteinhaber gleich klagen. In der Praxis ist es angesichts der Entwicklung im Internet natürlich so, dass man das Instrument der Abmahnung missbrauchen kann. Wichtiger wäre m.E. eine Reform hin zu einem liberalen Urheberrecht. Das wird allerdings von der Lobby der Rechteinhaber nicht nur massiv blockiert, sondern führt sogar zu weiteren Verschärfungen. Außer den Piraten scheint leider keine Partei Interesse an einem liberaleren Urheberrecht zu haben, insofern wird dein Kreuz nicht viel helfen ;)

Wie gesagt ein äußerst seltener, eigentlich nie vorkommender Fall. Wäre imo bei wegen Redtube-Abmahnungen ein interessanter Versuch gewesen. Man hätte dann aber selbst, wenn man gewonnen hätte wohl nichts bekommen, weil dort glaube ich nichts zu holen ist.
Bei Redtube steht ja der Vorwurf des vorsätzlichen Betrugs durch die Abmahnkanzlei im Raum. Insofern hätte man bei der Kanzlei sein Geld zurückerhalten - wenn die Kanzlei sich nicht inzwischen aufgelöst hätte...
 
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Letztendlich genau das, was ich meinte, nur genauer ausgeführt. Uneinigkeit gibt es lediglich in der Risikoeinschätzung.

"§ 97a UrhG (4) Soweit die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam ist, kann der Abgemahnte Ersatz der für die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen, es sei denn, es war für den Abmahnenden zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennbar, dass die Abmahnung unberechtigt war. Weiter gehende Ersatzansprüche bleiben unberührt."

Das fettgedruckte ist die Hürde, an der es meißt scheitern wird.
 
Mir schwirrt der Kopf :( Aber ich bin ja auch mit 21 vorzeitig von der Grundschule abgegangen... vielleicht eröffnen die Herren Juristen einen "Jura" Thread?;)
 
Ich finde das sehr lesenswert und kann das auch mit meinen Laienkenntnissen halbwegs nachvollziehen. Es geht mir auch überhaupt nicht darum, Rechtsverletzungen gutzuheißen. Ich würde mir wünschen, dass missbräuchlichen Abmahnungen die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird, indem für die Abmahnkanzlei tatsächlich ein erhebliches wirtschaftliches Risiko entseht, wenn sie ungeprüft Massenbriefe an Privatpersonen versendet.
 
Ich würde mir wünschen, dass missbräuchlichen Abmahnungen die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird, indem für die Abmahnkanzlei tatsächlich ein erhebliches wirtschaftliches Risiko entseht, wenn sie ungeprüft Massenbriefe an Privatpersonen versendet.

Nun, das ist einerseits nicht Problem eines Forums wie diesem hier, denn da geht es ja nicht um Massenbriefe an Privatpersonen, andererseits ist das Vorkommen von Massenbriefen damit begründet, dass es durch das Internet eben massenhaft Rechtsverstöße gibt.

Eine Lösung des Problems ist sehr schwierig, weil die Rechte und Interessen vieler Parteien wie betroffene User, Rechteinhaber und der Allgemeinheit gegeneinander abgewogen werden müssen. Der Partei, die eine pauschale Lösung des Problems verspricht würde ich misstrauen.

Für dieses Forum gäbe es aber gewiss Möglichkeiten den Wünschen einzelner User nach Avataren recht Abmahnsicher nachzukommen, es erfordert aber einerseits Willen, andererseits eine Menge Arbeit.
 
Eine Lösung des Problems ist sehr schwierig, weil die Rechte und Interessen vieler Parteien wie betroffene User, Rechteinhaber und der Allgemeinheit gegeneinander abgewogen werden müssen. Der Partei, die eine pauschale Lösung des Problems verspricht würde ich misstrauen.

Da hast Du vollkommen Recht. Ich persönlich kann deshalb das Fehlen solcher Avatare in diesem Forum sehr gut verstehen und mich stört das auch nicht. Spart zudem Datenvolumen. ;)
 
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