Niels Holdorf
Active Member
Sorry, dude.
Ist das tatsächlich so? Gibt es dafür eine Quelle?...Da du den Schneider explizit als Änderungsschneider vorgestellt hast, gehe ich davon aus, dass er kein ausgebildeter Schneider (-meister) ist. Somit ist es ihm gesetzlich nicht gestattet, Maßsstücke herzustellen.
Wenn das irgendwie herauskommt, kann es passieren, dass er Ärger bekommt.
...
Was aber abgesehen von der Geschmacks und Passform-Diskussion angesprochen werden sollte: Da du den Schneider explizit als Änderungsschneider vorgestellt hast, gehe ich davon aus, dass er kein ausgebildeter Schneider (-meister) ist. Somit ist es ihm gesetzlich nicht gestattet, Maßsstücke herzustellen.
Wenn das irgendwie herauskommt, kann es passieren, dass er Ärger bekommt.
Ich bin kein Jurist, aber das kann ich mir irgendwie nur sehr schwer vorstellen. Solange er nicht eine Ausbildung vortäuscht, die er nicht hat und somit den Kunden täuscht, dürfte doch das kein Problem sein? Ich meine, es darf mir doch mein Metzger einen Anzug schneidern wenn er das kann?
Wie gesagt, bin kein Jurist, aber das fände ich jetzt schon sehr, sehr merkwürdig.
2004 wurde die Handwerksrolle reformiert, in der Anlagen B1 sind die Zulassungsfreie Handwerke definiert. Dort ist u.a. aufgeführt:
Maßschneider
Textilgestalter (Sticker, Weber,Klöppler, Posamentierer, Stricker)
Modisten
Kürschner
Schuhmacher
Sattler und Feintäschner